Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen der ZiaNeo Systems UG (haftungsbeschränkt), Raiffeisenweg 1c, 67292 Kirchheimbolanden, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kaiserslautern unter HRB 34499, vertreten durch die Geschäftsführerin Tatiana Schöneberger (nachfolgend „ZiaNeo") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
Sie bestehen aus diesen Allgemeinen Bestimmungen (Teil I), die für jeden Vertrag gelten, und aus Besonderen Bestimmungen (Teil II) für die jeweilige Vertragsart: A Nutzung von Software über das Internet einschließlich Betrieb, Pflege und Unterstützung (nachfolgend „Nutzungsvertrag"), B Erstellung eines Software-Prototyps und C Projekte, also individuell vereinbarte Werk- und Dienstleistungen wie die Umsetzung von Websites, Suchmaschinen- und KI-Sichtbarkeit, Vorlagen, Inhalte, Beratung und Entwicklung, sowie D VinoZia, die Anwendung für Weinbaubetriebe (nachfolgend „VinoZia“). Welche Vertragsart vorliegt, ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Enthält ein Angebot Leistungen mehrerer Arten, gelten für jede Leistung die Besonderen Bestimmungen ihrer Art.
Bei Widersprüchen gehen das individuelle Angebot den Besonderen Bestimmungen und diese den Allgemeinen Bestimmungen vor.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ZiaNeo ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Selbstständige, juristische Personen und öffentliche Einrichtungen. Für den Ausnahmefall, dass gleichwohl ein Verbrauchervertrag (§ 13 BGB) zustande kommt, gilt zusätzlich Teil III (Widerrufsrecht für Verbraucher).
Darstellungen von Leistungen auf der Webseite von ZiaNeo stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
ZiaNeo übersendet dem Kunden auf seine Anfrage — über das Anfrage-Formular der Webseite, im Gespräch oder auf anderem Weg — ein individuelles Angebot per E-Mail. An dieses Angebot hält sich ZiaNeo bis zu dem darin genannten Datum gebunden.
Der Kunde nimmt das Angebot entweder in Textform an (E-Mail genügt) oder über die von ZiaNeo bereitgestellte Angebotsseite. Auf der Angebotsseite trägt die annehmende Person ihren Namen ein, bestätigt die Geltung dieser AGB, weist sich durch einen an die hinterlegte Adresse gesendeten Bestätigungscode aus und betätigt die Schaltfläche zur zahlungspflichtigen Annahme. Datum, Uhrzeit, Name, Funktion und die angenommenen Positionen werden dabei festgehalten.
Nimmt eine Person für ein Unternehmen an, erklärt sie, dazu berechtigt zu sein, etwa als Geschäftsführer, Prokurist oder mit Vollmacht. Wer nicht selbst annehmen darf, kann das Angebot über die Angebotsseite an die berechtigte Person weiterleiten; der Bestätigungscode geht dann an deren Adresse.
Wählt der Kunde auf der Angebotsseite Positionen ab, gilt seine Erklärung als neues Angebot. Der Vertrag kommt in diesem Fall mit der Annahmeerklärung von ZiaNeo zustande, die der Kunde unverzüglich in Textform erhält.
Der Kunde stellt ZiaNeo alle für die Leistung erforderlichen Informationen, Inhalte, Freigaben und Zugänge rechtzeitig, vollständig und in verwendbarer Form zur Verfügung. Zugänge zu Systemen des Kunden bleiben Konten des Kunden; er räumt ZiaNeo nur die nötigen Rechte ein und kann sie jederzeit entziehen.
Arbeitet ZiaNeo in Systemen des Kunden, sorgt der Kunde vor Beginn für eine aktuelle Sicherung dieser Systeme.
Verzögert sich die Leistung, weil die Mitwirkung des Kunden fehlt, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Die Folgen für die Vergütung regeln die Besonderen Bestimmungen.
Der Kunde sichert zu, dass er zur Nutzung sämtlicher überlassener Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Kundennamen, Daten) berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Für Ansprüche Dritter aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder aus Entscheidungen, die der Kunde entgegen einem Hinweis von ZiaNeo trifft, stellt der Kunde ZiaNeo frei.
Die Preise ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Fälligkeit und Zahlungsweg regeln die Besonderen Bestimmungen der jeweiligen Vertragsart.
Rechnungen stellt ZiaNeo elektronisch. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften; ZiaNeo darf die weitere Leistung bis zum Zahlungseingang zurückhalten.
Zeitangaben beziehen sich auf den im Angebot beschriebenen Umfang. Eine Frist beginnt mit dem vollständigen Vorliegen der Mitwirkung nach § 3 und mit Zahlungseingang, soweit die Zahlung vor Beginn fällig ist.
Höhere Gewalt, Ausfall von Vorleistern (insbesondere Hosting-, KI- und Kommunikationsdiensten) sowie sonstige nicht von ZiaNeo zu vertretende Umstände verlängern die Frist entsprechend.
Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung erlangten Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach ihrer Art als vertraulich zu erkennen sind, geheim zu halten. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Verarbeitet ZiaNeo im Rahmen des Vertrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien mit der Annahme des Angebots einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO in der Fassung, die zur Vertragsart passt. Der Kunde erhält ihn mit seinen Firmendaten als PDF mit der Annahmebestätigung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO und den ergänzenden Regelungen unserer Datenschutzerklärung.
ZiaNeo haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet ZiaNeo nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden aus der Nutzung der Leistungen ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von ZiaNeo.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Bei einem Nutzungsvertrag ergeben sich die Preise aus dem individuellen Angebot. Sie bestehen aus einem einmaligen Entgelt für die Einrichtung und aus monatlichen Entgelten für das Grundpaket und die einzeln gebuchten Bausteine. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Monatliche Entgelte werden monatlich in Rechnung gestellt; es gilt dasselbe Zahlungsziel von 14 Tagen.
Zahlungsweg und Fälligkeit: Das einmalige Entgelt für die Einrichtung zahlt der Kunde per Überweisung. Es wird mit der Bereitstellung des Zugangs zum Testen in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Die Freischaltung des Betriebs für die Öffentlichkeit erfolgt nach Zahlungseingang. Die monatlichen Entgelte werden ab dem Tag der Freischaltung berechnet, der erste Monat taggenau anteilig. Ab dem folgenden Monat stellt ZiaNeo die Monatsrechnung jeweils zum Monatsletzten und zieht sie per SEPA-Basislastschrift ein; der Kunde erteilt das Mandat mit der Annahme des Angebots. Jeden Einzug kündigt ZiaNeo mit der Rechnung an; zwischen Rechnung und Einzug liegen drei Tage. Der Kunde kann das Mandat jederzeit in Textform widerrufen; in diesem Fall sind die monatlichen Entgelte per Überweisung binnen 14 Tagen zu zahlen. Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Kunde.
Laufzeit und Kündigung: Monatliche Leistungen laufen ab Freischaltung und sind — Grundpaket wie einzelne Bausteine — mit einem Monat Frist zum Monatsende kündbar; bis zum Fristende bleiben sie nutzbar und werden berechnet. Mit dem Grundpaket enden sämtliche Bausteine. Die Kündigung bedarf der Textform; eine E-Mail an info@zianeo.de genügt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
Preise gebuchter Bausteine: Der Preis eines Bausteins gilt ab dem Buchungstag; spätere Preisänderungen gelten nicht für laufende Buchungen. Preisänderungen wirken ausschließlich für Bausteine, die der Kunde nach der Änderung neu bucht.
Ende des Vertrages: Nach Wirksamwerden einer Kündigung bleiben Website und Daten des Kunden 90 Tage erhalten und abrufbar. ZiaNeo stellt die Daten auf Anforderung in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit; nach Ablauf der 90 Tage werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Diese Bestimmungen gelten für Prototyp-Aufträge, die über das Anfrage-Formular der Webseite von ZiaNeo zustande kommen.
Gegenstand eines Prototyp-Auftrags ist die Erstellung eines lauffähigen, funktional reduzierten Software-Demonstrators zur Veranschaulichung der Machbarkeit einer vom Kunden beschriebenen Idee. Der Prototyp ist ausdrücklich keine produktionsreife Software.
Insbesondere sind vom Prototyp nicht umfasst: Skalierung für Produktivbetrieb, umfassende Fehlerbehandlung, Barrierefreiheit auf WCAG-Niveau, Penetrationstests, Load-Balancing, Datenmigrationen, Schnittstellen zu Dritt-Systemen jenseits des ausdrücklich vereinbarten Umfangs sowie fortlaufende Wartung.
Der konkrete Leistungsumfang des Prototyps (Modul-Umfang, Anzahl Bildschirmmasken, Datenquellen, Sprachen) wird im individuellen Angebot festgelegt und ist für die Vertragsauslegung maßgeblich.
Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Vergütung für die Erstellung eines Standard-Prototyps 500,00 € netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Kommt es infolge des Prototyps innerhalb von zwölf (12) Monaten zu einem Folgeauftrag über die produktive Umsetzung durch ZiaNeo, wird die Prototyp-Vergütung auf den Preis des Folgeauftrags vollständig angerechnet.
Die Vergütung wird mit Auftragsbestätigung fällig und ist per Überweisung binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. ZiaNeo behält sich vor, mit der Leistungserbringung erst nach Zahlungseingang zu beginnen.
Nutzungsrechte am Prototyp
Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein zeitlich unbefristetes, örtlich unbeschränktes, nicht-ausschließliches Recht zur internen Nutzung des erstellten Prototyps für Demonstrations- und Evaluations-Zwecke.
Eine kommerzielle Verbreitung, Weiterlizenzierung oder produktive Nutzung des Prototyps gegenüber Endkunden bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
ZiaNeo behält sich das Recht vor, den zugrundeliegenden Quellcode, Konzepte, Bibliotheken und generische Programmbausteine auch für andere Kunden und Projekte weiter zu verwenden, soweit dabei keine geschützten Informationen des Kunden offenbart werden.
Gewährleistung beim Prototyp
Für die Beschaffenheit des Prototyps gilt die im individuellen Angebot festgelegte Leistungsbeschreibung. Da der Prototyp ausdrücklich keine produktionsreife Software ist (Teil II B), sind eine ununterbrochene Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit unter Last oder Kompatibilität mit sämtlichen Endgeräten nicht Vertragsgegenstand.
Offensichtliche Mängel sind vom Kunden binnen 14 Tagen nach Übergabe des Prototyps in Textform zu rügen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Leistung. Gegenstand, Umfang und Ergebnis eines Projekts ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Bei Leistungen zur Sichtbarkeit in Suchmaschinen und KI-Diensten schuldet ZiaNeo die beschriebene Umsetzung, nicht eine bestimmte Platzierung oder Nennung; diese hängt von Dritten ab.
Zahlung. Die Vergütung eines Projekts wird mit der Annahme des Angebots in voller Höhe in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. ZiaNeo beginnt nach der Annahme mit der Vorbereitung; die Freischaltung der Leistungen (Livegang) erfolgt nach Zahlungseingang. Grund dafür ist, dass ZiaNeo wesentliche Teile der Arbeit — Konzept, Entwürfe, vorbereitete Vorlagen — bereits vor und unmittelbar nach der Annahme erbringt.
Fehlende Mitwirkung. Verzögert sich die Umsetzung, weil Zugänge, Freigaben oder Inhalte des Kunden fehlen, bleibt die Vergütung fällig. ZiaNeo hält die vorbereiteten Leistungen zwölf Monate ab Annahme bereit und setzt sie um, sobald die Mitwirkung vorliegt.
Abnahme. ZiaNeo meldet jede in sich abgeschlossene Leistung fertig. Der Kunde prüft sie binnen zehn Werktagen und zeigt Mängel in Textform an. Meldet er sich in dieser Frist nicht oder nutzt er die Leistung, gilt sie als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
Nutzungsrechte. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Seiten, Vorlagen, Texten, Bildern und Übersetzungen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, sie für seine eigenen Auftritte zu nutzen und zu bearbeiten. ZiaNeo behält das Recht, allgemeine Konzepte, Programmbausteine und Vorgehensweisen auch für andere Projekte zu verwenden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden offenbart werden.
Tools von ZiaNeo. Stellt ZiaNeo im Rahmen eines Projekts ein Tool auf eigenen Servern bereit, gelten dafür die Besonderen Bestimmungen A, soweit das Angebot nichts anderes vorsieht.
Gewährleistung. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass offensichtliche Mängel binnen 14 Tagen nach Fertigmeldung in Textform anzuzeigen sind.
Verhältnis zu A. VinoZia ist ein Nutzungsvertrag. Es gelten die Besonderen Bestimmungen A; die folgenden Bestimmungen gehen ihnen vor. Kunde im Sinne dieser AGB ist der Weinbaubetrieb (nachfolgend „Betrieb“).
Leistungen. ZiaNeo stellt dem Betrieb die Anwendung VinoZia (Winzer-Anwendung, Hofseite, Buchungs- und Bestellstrecke, Eintrag in der Weinkarte) als Dienst über das Internet bereit. Der Umfang ergibt sich aus dem Grundpaket und den vom Betrieb gebuchten Modulen, wie sie in der Anwendung unter „Betrieb → Einrichtung → Module“ beschrieben und bepreist sind.
ZiaNeo vermittelt über die Weinkarte Buchungen, Reservierungen und Bestellungen von Gästen an den Betrieb. Vertragspartner des Gastes wird der Betrieb. Zahlungen der Gäste fließen auf das vom Betrieb bei dem Zahlungsdienstleister Stripe geführte Konto.
ZiaNeo hält die Anwendung im Regelbetrieb rund um die Uhr bereit. Wartungsarbeiten kündigt ZiaNeo in der Anwendung an und legt sie, soweit möglich, in die Nachtstunden. Ausfälle, die ZiaNeo nicht zu vertreten hat — insbesondere bei Vorleistern für Rechenzentrum, Zahlungsabwicklung oder Kommunikation —, begründen keinen Anspruch gegen ZiaNeo.
ZiaNeo entwickelt die Anwendung fort. Funktionen können geändert oder ersetzt werden, solange der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.
Vertragsschluss und Buchung von Modulen. Der Vertrag kommt nach Teil I § 2 mit der Annahme des Angebots zustande. Weitere Module bucht der Betrieb durch Umlegen des Schalters in der Anwendung; vor jeder Buchung zeigt die Anwendung den anteiligen Betrag für den laufenden Monat und den Monatspreis an, die Buchung wird erst nach Bestätigung wirksam.
Pflichten des Betriebs. Der Betrieb hält seine Stammdaten, Öffnungszeiten, Angebote und Preise aktuell. Er ist allein verantwortlich für die Inhalte, die er einstellt oder über die Anwendung veröffentlicht, sowie für die Einhaltung des Wein-, Lebensmittel-, Jugendschutz- und Preisangabenrechts in seinem Angebot. Er sichert zu, über die erforderlichen Rechte an allen eingestellten Texten, Bildern und Zeichen zu verfügen. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; der Betrieb informiert ZiaNeo unverzüglich, wenn ein Missbrauch zu vermuten ist.
Bildrechte. Der Betrieb räumt der ZiaNeo Systems UG (haftungsbeschränkt) für die Dauer des Abonnements das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die von ihm hochgeladenen Etikett- und Flaschenbilder für die Erkennung fotografierter Flaschen zu verwenden (Berechnung und Speicherung von Bildmerkmalen) und auf vino.zianeo.de sowie auf der über ZiaNeo betriebenen Website des Betriebs anzuzeigen. Der Betrieb versichert, über die dafür nötigen Rechte an den Bildern zu verfügen. Mit Ende des Abonnements werden die Bilder gelöscht; daraus berechnete Merkmale spätestens 30 Tage danach.
Abrechnung. Die laufende Nutzung umfasst das Grundpaket sowie die gebuchten Module; die geltenden Preise sind in der Anwendung unter „Betrieb → Einrichtung → Module“ ausgewiesen. Abgerechnet wird monatlich zum Ersten des Folgemonats für den abgelaufenen Kalendermonat. Module werden taggenau berechnet: Wird ein Modul im Laufe des Monats gebucht, entfällt auf diesen Monat der Anteil Monatspreis geteilt durch die Tage des Monats, multipliziert mit den genutzten Tagen. Ein angefangener Tag gilt dabei als genutzter Tag; wird ein Modul am Tag der Buchung wieder abgeschaltet, wird dieser eine Tag berechnet. Dasselbe gilt für das Grundpaket ab dem Tag der Freischaltung. Für das einmalige Entgelt der Einrichtung bleibt es bei Teil II A.
Zahlungsweise. Die monatliche Vergütung wird im Lastschriftverfahren oder durch Belastung einer hinterlegten Zahlungskarte eingezogen. Der Betrieb erteilt hierzu bei Einrichtung ein SEPA-Lastschriftmandat oder hinterlegt eine Karte und hält das Zahlungsmittel während der Vertragslaufzeit gültig. Module können erst gebucht werden, wenn ein Zahlungsmittel hinterlegt ist. Fällt ein hinterlegtes Zahlungsmittel weg, wird die Vergütung mit Zugang der Rechnung fällig; der Betrieb hinterlegt dann unverzüglich ein neues Zahlungsmittel, damit der Einzug erfolgen kann. Eine Zahlung der monatlichen Vergütung per Überweisung erfolgt nur, wenn ZiaNeo dies im Einzelfall ausdrücklich zulässt.
Vorabankündigung. Die Ankündigung des Einzugs nach Betrag und Termin erfolgt mit der Rechnung, spätestens drei Kalendertage vor dem Einzug. Die Frist von 14 Kalendertagen nach dem SEPA-Regelwerk wird hiermit einvernehmlich auf drei Kalendertage verkürzt. Die Rechnung wird an die vom Betrieb in der Anwendung hinterlegte Rechnungsadresse übermittelt; fehlt eine solche, an die E-Mail-Adresse des Betriebs.
Rücklastschrift. Kann der Betrag nicht eingezogen werden und hat der Betrieb dies zu vertreten, trägt er die von seinem Kreditinstitut oder dem Zahlungsdienstleister berechneten Entgelte. ZiaNeo unternimmt einen zweiten Einzugsversuch nach sieben Kalendertagen.
Ruhen des Zugangs. Bleibt die Vergütung nach dem zweiten Einzugsversuch offen, teilt ZiaNeo dem Betrieb den Zeitpunkt mit, zu dem der Zugang ruht. Dieser Zeitpunkt liegt frühestens am Ende des auf die Rechnungsstellung folgenden Kalendermonats. Ab diesem Zeitpunkt ruht der Zugang zur Anwendung, bis der offene Betrag ausgeglichen ist. Der Zugriff auf die eigenen Rechnungen und auf die Hinterlegung eines neuen Zahlungsmittels bleibt bestehen. Die Daten des Betriebs bleiben erhalten und stehen nach Ausgleich unverändert zur Verfügung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigung. Es gilt Teil II A; Module stehen dort den Bausteinen gleich. Eine ausgesprochene Kündigung kann bis zum Fristende zurückgenommen werden.
Provision auf vermittelte Buchungen. Für Buchungen, die über die Weinkarte vino.zianeo.de oder über Partnerkanäle von ZiaNeo zustande kommen, erhält ZiaNeo eine Provision von zehn Prozent des Buchungswerts. Sie wird beim Zahlungsvorgang des Gastes einbehalten. Auf Buchungen über die eigene Website des Betriebs, am Telefon oder vor Ort fällt keine Provision an.
Daten der Gäste. Für die Daten der Gäste, die über die Anwendung buchen, reservieren oder bestellen, ist der Betrieb Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. ZiaNeo verarbeitet diese Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO; der Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Teil I § 7 ist Bestandteil des Vertrags. Nach Vertragsende gibt ZiaNeo die Daten des Betriebs auf Anforderung innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format heraus; im Übrigen gilt Teil II A (Ende des Vertrages).
Zugang zu Daten (Art. 9 Verordnung (EU) 2019/1150). (1) Die Daten, die der Betrieb bereitstellt (Stammdaten, Öffnungszeiten, Angebote, Preise, Bilder, Weine), sowie die Daten seiner Buchungen, Reservierungen, Bestellungen, Bewertungen und Gäste stehen ihm während der Vertragslaufzeit in der Anwendung zur Verfügung; nach Vertragsende gibt ZiaNeo sie nach Teil II A heraus. (2) Zur Nutzung seines Eintrags auf vino.zianeo.de erhält der Betrieb Auswertungen: Aufrufe seiner Seite und seines Kartenpunkts, Anrufe, Routen, Merken und begonnene Buchungen, jeweils nach Tag und Uhrzeit, Land und Sprache des Browsers, Art des Geräts und Herkunft (zum Beispiel Suchmaschine, KI-Assistent oder Karte), dazu den Gäste-Radar zu seinen Buchungen. Diese Zahlen werden ohne Cookies, ohne Speicherung von IP-Adressen und ohne Bezug zu einzelnen Personen gezählt; einzelne Besuche oder Namen von Besuchern erhält der Betrieb nicht. (3) Daten über alle Betriebe erhält der Betrieb nur zusammengefasst als Vergleichswerte ohne Nennung anderer Betriebe, etwa seinen Rang im Ort oder den Durchschnitt im Gebiet; Zugang zu den Daten anderer Betriebe hat er nicht. (4) ZiaNeo hat Zugang zu den in Absatz 1 bis 3 genannten Daten und zu den zusammengefassten Daten über alle Betriebe. ZiaNeo nutzt sie, um VinoZia zu betreiben und zu verbessern, die Richtigkeit der Angaben zu prüfen und die Auswertungen bereitzustellen; personenbezogene Daten der Gäste verarbeitet ZiaNeo nur nach Teil I § 7 und der Datenschutzerklärung. An Dritte gibt ZiaNeo diese Daten nur weiter, soweit es zur Erfüllung des Vertrags erforderlich ist (etwa an den Zahlungsdienstleister) oder gesetzlich vorgeschrieben ist. (5) Welche Auswertungen in welchem Paket enthalten sind, ergibt sich aus der Paketübersicht auf vino.zianeo.de/winzer/.
Support. Der Support hat drei Stufen. Zugesagt ist jeweils eine Lösung oder ein Notbehelf, mit dem der Betrieb weiterarbeitet: Cuvée (im Grundpreis enthalten) bis 18 Uhr am nächsten Arbeitstag, gemeldet wird im Gutsbüro oder per E-Mail; Reserve noch am selben Tag — montags bis freitags bis 12 Uhr gemeldet, bis 18 Uhr gelöst; später gemeldet bis 12 Uhr am nächsten Arbeitstag —, zusätzlich Meldung per Telefon und aus der App; Grand Reserve innerhalb von zwölf Stunden an jedem Tag, auch samstags, sonntags, feiertags und nachts, an Arbeitstagen nie später als bei Reserve.
Arbeitstage sind Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr nach der Ortszeit des Betriebs. Gemeldet werden kann jederzeit; die genannten Uhrzeiten bestimmen allein, wann eine Lösung vorliegen muss. Steht der Betrieb vollständig still, gilt in jeder Stufe dieselbe kurze Frist von vier Stunden. Die Fristen gelten nicht für Störungen, deren Ursache außerhalb der Anwendung liegt — etwa bei fremden Lizenzen, Drittanbietern, der Internetverbindung, dem Endgerät, dem Zahlungsdienst, dem Kartendienst oder dem Mailversand.
Telefonischer Support. Zu den Stufen Reserve und Grand Reserve gehört der telefonische Support. Der Anruf wird aus der Anwendung heraus gestartet; dabei weist sich das Gerät mit einem Code aus, der auf dem Gerät selbst berechnet wird. Ohne gültigen Code nimmt der Support keine Meldung entgegen und verweist auf den schriftlichen Weg. Am Telefon antwortet ausschließlich ein KI-Assistent. Ein Gespräch mit einem Mitarbeiter findet nicht statt; die Bearbeitung und die Antwort erfolgen danach schriftlich. Auf den Einsatz des KI-Assistenten wird zu Beginn jedes Gesprächs hingewiesen. ZiaNeo ruft nicht zurück. Antworten auf Meldungen kommen per E-Mail an die im Konto hinterlegte Adresse und stehen zusätzlich in der Anwendung.
Gespräche und Sprachnachrichten werden aufgezeichnet und 48 Stunden gespeichert, danach automatisch gelöscht. Zweck ist allein die Nachvollziehbarkeit: Der Betrieb soll belegen können, was gemeldet wurde, und ZiaNeo soll prüfen können, ob die automatische Erkennung richtig gearbeitet hat. Die Mitschrift des Gesprächs bleibt als Teil der Meldung erhalten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Kann ein Betrieb weder das Internet noch das Telefonnetz erreichen, lässt sich die Meldung in der Anwendung als Sprachnachricht aufnehmen. Sie wird übertragen, sobald wieder eine Verbindung besteht. Für die Fristen des Supports gilt der Zeitpunkt der Aufnahme, nicht der Zeitpunkt des Eingangs.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Selbstständige, juristische Personen und öffentliche Einrichtungen. Ein Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB besteht daher grundsätzlich nicht. Sollte im Einzelfall dennoch ein Verbrauchervertrag zustande kommen, gilt für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB folgende Widerrufsbelehrung:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ZiaNeo Systems UG (haftungsbeschränkt), Raiffeisenweg 1c, 67292 Kirchheimbolanden, E-Mail: info@zianeo.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: ZiaNeo Systems UG (haftungsbeschränkt), Raiffeisenweg 1c, 67292 Kirchheimbolanden, E-Mail: info@zianeo.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
______________________________________
Bestellt am (*) / erhalten am (*): __________
Name des/der Verbraucher(s): __________
Anschrift des/der Verbraucher(s): __________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
Datum: __________
(*) Unzutreffendes streichen.